Nun fand endlich wieder eine Naturwanderung
durch Hüttbleks Wald und Flur statt. Zuletzt gab es eine Morgenwanderung dieser Art am 14.05.2017.
Am Sonntag den 07.05.23 um 14.00 h trafen sich alle Interessierten mit Hinnerk Thies am Parkplatz „de Ole Schüün“.
Die geplante Route wurde dann aber zum Schutz von Tier und Natur, und um keine Rechte zu verletzen, angepasst. Näheres weiter unten.
Danach gab es am Ziel noch etwas für den Durst. Auch hatten Bürgerinnen leckeres zum Picknick mitgebracht und geteilt, vom Butterkuchen über Toast-Sandwiches bis hin zu Keksen und Lollies. Vielen Dank.
Ganz besonderem Dank gilt Hinnerk, der uns mit viel Freude durch eher unbekanntes Terrain geführt hat. Neben viel Wissenswertem gab es auch wieder viele Anekdoten zum Schmunzeln.
Hintergründe zum naturschutz
In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Nutzflächen grundsätzlich verboten. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen. Geregelt ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Doch neben gesetzlichen Bestimmungen ging es hierbei darum, vorangig die Natur zu schützen. Wir haben Brut- und Setzzeit und gerade im Mai setzen Rehe ihre Kitze. Die Ricken sind jetzt hochträchtig und stehen kurz vor der Geburt ihrer Jungtiere. Ein Teil der Kitze liegt auch schon gut versteckt in der Vegetation. Das weibliche Damwild sucht sich jetzt schon ruhige Revierecken, in denen sie Anfang Juni ihre Kälber gebären können.
Hasen ziehen bereits ihre zweite Generation auf, auch diese liegt gut versteckt auf den Flächen.
An Knicks, Bachläufen und Gewässern versuchen Bodenbrüter ihre Eier auszubrüten oder ihre Küken aufzuziehen.
Wenn man nun dort entlang läuft, dann kann sich jeder vorstellen was das für eine unglaubliche Störung für diese Tiere bedeutet, die gerade jetzt Ruhe brauchen.
Ferner sind Getreide und Futtergras im Wachstum. Die Bewirtschaftung der Flächen wird nicht aus Hobby gemacht, sondern dort wächst Nahrung für Mensch und Tier. Die Landwirte verdienen damit ihr Geld und dann kann es nicht sein, dass über diese Flächen gelaufen wird.
Was dürfen Spaziergänger auf dem Acker?
Info: Betretungsrechte